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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt auf Grundlage des Gesetzes oder eines Vertrages (Arbeitsvertrag/Tarifvertrag) die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Hierbei liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit u.a. in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Kündigungen/Abfindungen
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeit/Überstunden
  • Urlaubsansprüche

Bitte beachten Sie die Besonderheit im arbeitsgerichtlichen Prozess, dass jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in der I. Instanz die ihr entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten selbst trägt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung trägt diese in der Regel die Kosten. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung sind die Kosten einer arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung für die Parteien meist überschaubar.

Gern informieren wir Sie hierüber in einem persönlichen Gespräch.

Selbstverständliche informieren und beraten wir Sie auch über sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen CORONA-PANDEMIE.

Im weiteren informieren wir Sie auf dieser Seite über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Aktuelle Rechtsprechung:

in Bearbeitung