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Arzthaftung

Im Arzthaftungsrecht/Zahnarzthaftungsrecht geht es um die Verantwortung des Arztes/Zahnarztes gegenüber einem Patienten für von ihm schuldhaft verursachte Fehler während der Behandlung. Übernimmt der Arzt die Behandlung eines Patienten kommt in der Regel ein Behandlungsvertrag zustande, in dessen Rahmen der Arzt zwar keinen Behandlungserfolg jedoch eine fachgerechte, um Heilung bemühte Behandlung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft schuldet. Unterschreitet der Arzt diese Anforderungen, dann haftet er für einen daraus resultierenden Gesundheitsschaden.

Kommt es also zu Fehlern, z.B. in Form von

  • Diagnosefehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Therapiefehler
  • Fehler bei der operativen und postoperativen Versorgung 
  • Aufklärungsfehler (Risiken, Alternativen, Therapie)

kann der geschädigte Patient den Arzt/Zahnarzt bzw. das Krankenhaus mit Schadenersatzsansprüchen (Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall etc.) konfrontieren. Ob jedoch tatsächlich eine nicht dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung durch den Arzt/Zahnarzt erfolgt ist, ist durch ein medizinisches Sachverständigengutachten zu klären. Ein solches Sachverständigengutachten wird nach der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des betroffenen Patienten, durch die Haftpflichtversicherung des Arztes/Zahnarztes, durch Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen, durch den Patienten selbst, zum Teil auch durch die Krankenkassen oder durch das Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits eingeholt. Ein solches Gutachten bildet dann in der Regel die Grundlage für die Regulierung des Schadensfalles. Unangreifbar ist es indes nicht. 

Aufgrund der Komplexität dieser Verfahren ist die anwaltliche Vertretung in Arzthaftungs-prozessen unabdingbar. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu ihren Möglichkeiten.

Des weiteren informieren wir Sie auf dieser Seite über die aktuelle Rechtsprechung und zu Gesetzesänderungen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Entsprechende Informationen zum Zahnarzthaftungsrecht erhalten Sie unter der nebenstehenden Rubrik "Rechtsgebiete-Zahnarzthaftung".

 

Aktuelle Rechtsprechung:

in Bearbeitung