Architektur- Ingenieurbüro Lohlein
Startseite >  Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Vom Betreuungsrecht betroffen sind Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder ihres Alters ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Hierfür hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Vertretungskompetenz geschaffen, in dem er den Betroffenen einen Betreuer zur Seite stellt, der sie unterstützt und begleitet.

Eine große Gruppe von Betroffenen sind Menschen mit Demenzerkrankungen. Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland ist in der Zukunft mit einer Zunahme der Demenzerkrankungen und damit auch mit einer Zunahme erforderlicher Betreuungen zu rechnen. Hierbei kommen immer öfter Verwandte und Bekannte in die Verantwortung als Betreuer, wenn sie gebeten werden eine Betreuung zu übernehmen.

Mit der Betreuung sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragen verbunden, bei deren Beantwortung wir Ihnen gern beratend zur Seite stehen:

  • Voraussetzung für die Einrichtung der Betreuung
  • Verfahrensablauf/ Antrag
  • Art und Weise der Betreuung/ Umfang
  • Inhalt und Grenzen der Aufgabenkreise
  • Vergütung und Kontrolle des Betreuuers
  • Aufhebung der Betreuung

Sollten Sie hierzu Fragen, helfen wir Ihnen gern.