Neben der Beratung und anwaltlichen Vertretung in den vorgenannten Rechtsgebieten, unterstützt sie die Kanzlei Busch & Mentler bei der Durchsetzung offener Forderungen und Rechnungen gegenüber Ihren Schuldnern.
Unsere Tätigkeit beginnt bereits mit der Beratung über eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und endet erst, wenn Ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner durchgesetzt worden sind.
Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise können bereits geringe Forderungsausfälle kleinere und größere Unternehmen, ebenso wie Privatpersonen in ernste finanzielle Schwierigkeit bringen. Nicht selten folgt aus der Zahlungsunwilligkeit der Schuldner eine Zahlungsunfähigkeit der Gläubiger. Folge: Insolvenz.
Damit es soweit nicht kommt, bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
Sämtliche anfallenden Rechtsanwaltskosten im Rahmen des Forderungseinzuges werden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Gern beraten wir Sie zu ihren Möglichkeiten.