Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten wir Sie gern zu folgenden Themen:
Bitte beachten Sie, dass im Erbrecht Fristen (z.B. für die Ausschlagung der Erbschaft) einzuhalten sind. Eine kurzfristige Terminsvereinbarung ist dann unabdingbar.
Sie haben Fragen hierzu, dann rufen Sie uns gerne an.