Architektur- Ingenieurbüro Lohlein
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Verkehrsunfallrecht

Im Verkehrsrecht geht es unter anderem um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche. Kommt es nämlich zu einem solchen Verkehrsunfall streiten die Unfallbeteiligten nicht selten darüber, wer den Unfall verursacht hat, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und wer die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden zu tragen hat. In einem solchen Fall hat eine Auseinandersetzung des Unfallereignisses nicht nur zwischen den Unfallbeteiligten, sondern auch mit den jeweiligen Haftpflichtversicherungen und - sollte eine außergerichtliche Klägerung nicht herbei geführt werden können - vor Gericht zu erfolgen.

Grundlage für die Regulierung bilden in der Regel Sachverständigengutachten, in denen sowohl die Schäden bewertet werden, die aber auch Auskunft über den Unfallhergang und den Verursachungsbeitrag der Beteiligten geben können (sogenanntes Unfallrekonstruktionsgutachten).

Damit Ihre Interessen nach einem Verkehrsunfall umfassend gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen hierzu anwaltlichen Rat einzuholen bzw. einen Rechtsanwalt unmittelbar mit der Regulierung des Unfallereignisses zu beauftragen. Die diesbezüglichen Kosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

 

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Neben dem Verkehrsunfallrecht ist auch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht Bestandteil des Verkehrsrechts. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Es droht ein Fahrverbot oder "Punkte in Flensburg"?

Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten hiergegen vorzugehen.

Des weiteren erhalten Sie auf dieser Seite Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.